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   BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17   

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https://dejure.org/2018,37453
BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17 (https://dejure.org/2018,37453)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2018 - 6 AZR 385/17 (https://dejure.org/2018,37453)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2018 - 6 AZR 385/17 (https://dejure.org/2018,37453)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Extravergütung eines Opernchorsängers, wenn er mit Laien singen muss?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungen der Bühnenschiedsgerichte - und die Aufhebungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung eines Opernchorsängers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütung eines berufsmäßigen Opernchorsängers bei Gesang in einer Stimmgruppe mit Laiensängern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 796
  • NZA 2019, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13

    Qualitative Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (vgl. zur qualitativen Mehrarbeit BAG 4. August 2016 - 6 AZR 237/15 - Rn. 24, BAGE 156, 52; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20; zum NV Chor vgl. BAG 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - zu II der Gründe) .

    Die Vergütungserwartung ist stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankommt (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 21) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Sie bedarf keiner Ausfüllung im Einzelfall (vgl. hierzu BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 38; zu Beispielen BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 47, BAGE 160, 296) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (vgl. zur qualitativen Mehrarbeit BAG 4. August 2016 - 6 AZR 237/15 - Rn. 24, BAGE 156, 52; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20; zum NV Chor vgl. BAG 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Haben tarifliche unbestimmte Rechtsbegriffe Kunstbezug, werden also bei der Auslegung und Anwendung dieser Begriffe künstlerische Belange berührt, ist bei der Überprüfung von Schiedssprüchen im Aufhebungsverfahren darüber hinaus die Einräumung eines weiten Beurteilungsspielraums für die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit nicht nur durch den revisionsähnlichen Charakter dieses Verfahrens, sondern auch und insbesondere durch den Bezug zur Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geboten (BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 487/09 - Rn. 17 f., BAGE 136, 340) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Sie bedarf keiner Ausfüllung im Einzelfall (vgl. hierzu BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 38; zu Beispielen BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 47, BAGE 160, 296) .
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Materiell-rechtliche tarifliche Bestimmungen sind Rechtsnormen iSv. § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 24) .
  • LAG Köln, 17.03.2017 - 10 Sa 587/16

    Bühnenschiedsgericht; Chor

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. März 2017 - 10 Sa 587/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung bei einer

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17
    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (vgl. zur qualitativen Mehrarbeit BAG 4. August 2016 - 6 AZR 237/15 - Rn. 24, BAGE 156, 52; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20; zum NV Chor vgl. BAG 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede (Mehr-)Leistung zu vergüten ist, gibt es nicht (vgl. zur Vergütung von Mehrarbeit BAG 15. November 2018 - 6 AZR 385/17 - Rn. 25; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 21) .

    Entscheidet sich der Arbeitnehmer aus freien Stücken ohne jede arbeitgeberseitige Veranlassung zu einer überobligatorischen Leistung, entspricht dies nicht dem vertraglich Vereinbarten und dem Konzept des Arbeitgebers, der den Betriebsablauf gestaltet, weshalb der Arbeitnehmer für eine solche Leistung keine zusätzliche Vergütung erwarten kann (vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 385/17 - Rn. 34) .

  • LAG Saarland, 29.11.2023 - 2 Sa 82/21

    Klage einer Ärztin auf Vergütung von in einer Betriebsvereinbarung festgelegten

    Denn einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede (Mehr-)Leistung zu vergüten ist, gibt es nicht (vgl. zur Vergütung von Mehrarbeit BAG 15.November 2018 -6 AZR 385/17-Rn.25; 23.September 2015 -5AZR 626/13-Rn.21).

    Entscheidet sich der Arbeitnehmer aus freien Stücken ohne jede arbeitgeberseitige Veranlassung zu einer überobligatorischen Leistung, entspricht dies nicht dem vertraglich Vereinbarten und dem Konzept des Arbeitgebers, der den Betriebsablauf gestaltet, weshalb der Arbeitnehmer für eine solche Leistung keine zusätzliche Vergütung erwarten kann (vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 385/17 - Rn. 34).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 5 Sa 188/19

    Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst

    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG, Urteil vom 15. November 2018 - 6 AZR 385/17 - Rn. 24, juris = NJW 2019, 796).
  • ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21

    Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung -

    Die Vergütungserwartung ist stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankommt (vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 385/17 - Rn. 25, AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 68) .
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